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EfbV. Seit 2010.
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG, jährlich überwacht durch anerkannte Sachverständige. Liability-Transfer ab Wareneingang.

Rechtssichere
Verwertung.
Der EfbV-Status nach §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz bedeutet: Wir übernehmen rechtlich die Verantwortung für die Verwertung Ihrer Restposten ab Wareneingang.
Jährliche Überwachung durch anerkannte Sachverständige sichert den Status — und Ihre Compliance.


Dokumentation,
die Audit besteht.
Sie erhalten Übernahmeschein, Verwertungsnachweis, Wiegeschein und ESG-Daten — alles, was interne Audits, Behörden und ESG-Frameworks fordern.
Format anpassbar an Ihren Compliance-Standard — auch in Echtzeit als Daten-Feed.
Compliance-Risiko delegieren?
Beschreiben Sie kurz Ihre Anforderung — wir zeigen, wie EfbV in Ihren Prozess passt.